für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur
In Zusammenarbeit aller Wassersportverbände wurden diese zehn goldenen Regeln auf Anregung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für den Bereich der an Bundeswasserstraßen angrenzenden Naturschutzgebiete erarbeitet.
1. Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
2. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen – auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser – wenn möglich mehr als 100 Meter.
3. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens zeitweise, völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Umständen möglich.
4. Nehmen Sie in ”Feuchtgebieten internationaler Bedeutung” bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzbedürftig.
5. Benutzen Sie beim Anlanden die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
6. Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen, um diese zu gefährden.
7. Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um die Tiere nicht zu stören und zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.
8. Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
9. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfäle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöl in bestehende Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.
10. Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden. An kleinen Gewässern mit angrenzenden Naturschutzgebieten betrachtet der Deutsche Kanu Verband (DKV) die Wasserwanderwege als Wanderwege im Sinne der Naturschutzgesetze und -verordnungen. Ein Verlassen der Wasserwanderwege, d.h. das Anlanden usw. ist hier selbstverständlich nicht gestattet. Der DKV appelliert an seine Mitglieder und alle Kanuwanderer, sich im eigenen Interesse diszipliniert zu verhalten.
Darüber hinaus gelten die zehn goldenen Regeln sinngemäß auf allen großen und kleinen Gewässern. Der Kanuwanderer mit seinem muskelkraftbetriebenen Sportboot sollte als aktiver Naturschützer immer bemüht sein, den größtmöglichen Abstand zu schützenswerten Ufer- und Schilfzonen zu halten.
Helfen Sie, die Lebensmöglichkeiten der Tier- und Pflanzenwelt in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Durch allgemeine Umweltverschmutzungen sind schon viel zu viele Lebewesen in ihrem Bestand gefährdet.